Lexikon -Fahrraddiebstahl (tageszeitunabhängig)
Versicherer leisten im Allgemeinen nicht, wenn das Fahrrad lediglich mit einem Rahmenschloss (festinstalliertes Schloss am Fahrradrahmen) gesichert war.
Der Diebstahl aus dem eigenen verschlossenem Keller ist ohnehin versichert.